ANTIKORRUPT – JUSTIZWATCH – RICHTER FRANK FAHSEL ÜBER DIE JUSTIZ

JUSTIZ-SUMPF DEUTSCHLAND. In einem Leserbrief äußert sich ein Richter über Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Er berichtet von unzähligen Rechtsbrüchen und Rechtsbeugungen seiner Kolleginnen und Kollegen. »Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.«

ANTIKORRUPT-ANZEIGE (20.12) / KINDERRECHTE UND WAS DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT DAZU SAGT.
Schweigt das Bundesverfassungsgericht, wenn Kinder von Kirche und Staat missbraucht wurden? Steht das Schweigen des 1. Senats des BVerfG im Widerspruch zu Aussagen des ehemaligen Präsidenten des BVerfG?

EIN BUNDESVERFASSUNGSRICHTER, DER SCHWEIGT. IST ES ANSTÄNDIG ODER UNANSTÄNDIG, WENN IN EINEM SCHADENSERSATZVERFAHREN GEGEN STAATLICHEN UND KIRCHLICHEN KINDESMISSBRAUCH RICHTERRINNEN UND RICHTER DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS LIEBER SCHWEIGEN ALS ZU URTEILEN UND NICHT EINMAL EINE BEGRÜNDUNG FÜR IHR SCHWEIGEN (NICHTANNAHME DES SCHADENERSATZVERFAHRENS) MITTEILEN WOLLEN?

Tritt das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz mit Füßen? Über Machteliten und Kinderrechte in Deutschland.

Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Beamte. Könnte es sein, dass sie Beamte decken, wenn diese Kinder ausbeuten? Zum Beispiel durch Beamte in Jugendämtern? Könnte es sein, dass Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und untergeordnete Gerichte (Landes- und Oberlandesgerichte) ihren Dienst einstellen, wenn sie über staatlichen und / oder kirchlichen Kindesmissbrauch entscheiden sollen?

BILD: RICHTER THOMAS STEINER, OLG MÜNCHEN

IN EINEM SCHADENSERSATZPROZESS GEGEN STAATLICHEN UND KIRCHLICHEN KINDESMISSBRAUCH ERKLÄRTE EIN RICHTER EINES OBERLANDESGERICHTS EINEM VATER, DASS ER DAS STÄDTISCHE JUGENDAMT FRÜHER BEIM FAMILIENGERICHT (AMTSGERICHT) HÄTTE VERKLAGEN SOLLEN. DANN WÄRE SEIN KIND FRÜHER FREI GEKOMMEN UND ER HÄTTE ES FRÜHER ZURÜCKERHALTEN.

DAS JUGENDAMT UND DIE KATHOLISCHE JUGENDFÜRSORGE (KJF) HATTEN GEPLANT, DAS KIND ZWEI JAHRE FESTZUSETZEN, UM MIT IHM 150.000 EURO ZU GENERIEREN.

DER VATER HATTE ALLERDINGS DAS FAMILIENGERICHT ANGERUFEN UND MIT DESSEN HILFE DIE HERAUSGABE SEINES KINDES ERZWUNGEN.

WÄHREND DES SCHADENSERSATZPROZESSES (ES GING UM PROZESSKOSTEN, RECHNUNGEN DES JUGENDAMTES UND SCHMERZENSGELD FÜR DAS ERLITTENE LEID DES KINDES) HING IM GERICHTSSAAL EIN KREUZ ÜBER DEM KOPF DES OLG-RICHTERS.

DIE KLAGE WIES ER IN ALLEN PUNKTEN AB.

ANTIKORRUPT beschreibt Fälle, wie in Deutschland das geschriebene Recht gebeugt wird. Aktueller Fall: Eine Mutter erleidet eine Psychose und gelangt mit ihrem Kind in ein Krankenhaus. Das Krankenhaus informiert das Jugendamt. Dieses bringt das Kind in ein Kinderheim der katholischen Kirche. Monatelang bemühen sich die Eltern ihr Kind zurückzuerhalten. Das Jugendamt und das katholische Heim sperren sich. Offenbar geht es um viel Geld. Der Vater ruft das Familiengericht an und gewinnt den Prozess. Das Kind muss umgehend herausgegeben werden. Der Vater geht von finanzieller Korruption aus und beauftragt einen Anwalt mit Nachforschungen. Und tatsächlich: Anhand schriftlicher Unterlagen des Jugendamtes konnte nachgewiesen werden, dass mehr als 150.000 Euro generiert werden sollten. Um an das viele Steuerzahlergeld zu gelangen, sollte das Kind zwei Jahre im Heim verbleiben. Der Vater musste zudem monatlich 2.500 Euro für die Unterbringung seines ihm widerrechtlich entzogenen Kindes zahlen.

Nachdem er das Jugendamt und das katholische Kinderheim vor dem Familiengericht besiegt hatte, erhob er vor dem Landgericht/ Oberlandesgericht Klage auf Schmerzensgeld wegen des erlittenen Leids des Kindes, welches fast 5 Monate ohne umfangreiche Kontaktmöglichkeit zu seinen Eltern im Heim festgesessen hatte. Ferner erhob er Klage auf Rückzahlung der vom Jugendamt monatlich eingezogenen Unterbringungskosten von 2.500 Euro. Interessant: Während des Schadensersatzprozesses erklärte der vorsitzende Richter des OLG dem Vater, dass er früher hätte klagen sollen um sein Kind früher zurückzuerhalten. Mit dieser Äußerung belegt das Gericht doch selbst, dass es die langanhaltende Festsetzung des Kindes für unrechtmäßig erachtet. Dennoch wies das Gericht die Klage auf Rückzahlung der Heimunterbringungskosten (2.500 Euro/mtl.) ab. Des Weiteren wies das Gericht die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes für das erlittene Leid des Kindes ab, zudem die Prozesskosten von ca. 10.000 Euro, die aufgewendet werden mussten um das Kind den Fängen des Jugendamtes und des Heimes zu entreißen.

Daraufhin wandte sich der Vater, unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes, an das Bundesverfassungsgericht. Sein Ziel war es auch in Erfahrung zu bringen, ob er in einem Rechtsstaat lebt oder nicht. Der 1. Senat in der Besetzung der Richter Harbarth, Paulus, Baer, Britz, Ott, Christ, Radtke, Härtel, war über den Sachverhalt genauestens informiert. Mehr als ein Jahr geschah nichts. Nach 14 Monaten erging die lapidare und nicht begründete Entscheidung des Gerichts, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen werden würde. Ein solches Verhalten wirft Fragen auf.

Frage 1: Wie ist das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts vereinbar mit der Aussage des ehemaligen Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, der in der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juli 2018 wörtlich erklärte: ,,Dass Bürgerinnen und Bürger autoritative Entscheidungen aufgrund sozialer Einübung hinnehmen, diese Zeiten sind vorbei. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, warum sie richterliche Entscheidungen akzeptieren sollen. Die Zeit der Halbgötter in Weiß ist vorbei. Das gilt auch für die Halbgötter in Schwarz und Rot.“

Frage 2: Ist das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts mit der in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Menschenwürde vereinbar? Artikel 1 des GG lautet wie folgt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Eine Frage an den Leser dieses Beitrags: Was meinen Sie? Ist es anständig oder unanständig, wenn das oberste Gericht Deutschlands schweigt und seine Entscheidung nicht einmal begründet? Immerhin geht es um staatlichen und kirchlichen Kindesmissbrauch. Aber vielleicht schweigt das Bundesverfassungsgericht genau deshalb? Möchte es, dass staatlicher und kirchlicher Kindesmissbrauch nicht in die Öffentlichkeit gelangt? Soll staatlicher und kirchlicher Kindesmissbrauch unter der Decke gehalten werden?

In diesem Zusammenhang sei aus einem Leserbrief des Richters Frank Fahsel an die Süddeutsche Zeitung zitiert:

„lch war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ,,kriminell“ nennen kann. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin jetzt im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ (Quelle: Internet).


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