Der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth (Abbildung) steht bekanntlich der Union (CDU/CSU) sehr nahe. Harbarth war zuvor Bundestagsabgeordneter der CDU. Seine Nähe zur Politik, aber auch zur mächtigen katholischen Kirche, ist nicht zu übersehen. Dies gilt auch für weitere Senatsmitglieder.
Sehr geehrter Herr Stephan Harbarth,
eine Vielzahl von Menschen in Deutschland, darunter viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, kritisieren, dass selbst Richter in Rot (Richter des Bundesverfassungsgerichts) glauben, sie könnten sich vor Entscheidungen drücken.
Die Menschenrechtsorganisation ANTIKORRUPT wundert sich darüber, dass auch Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts kein Problem damit haben bei „staatlichem und kirchlichem Kindesmissbrauch“ wegzusehen und zu schweigen.
Zu menschenverachtenden Entscheidungen von Landes- und Oberlandesgerichten, die Ihnen zur Entscheidung vorgelegt wurden, nehmen Sie einfach keine Stellung. Sie geben nicht einmal eine Begründung ab, warum sie keine Stellung nehmen.
Finden Sie das anständig? Ihr Vorgänger im Amt, Herr Andreas Voßkuhle, hat dieses Verhalten kritisiert.
Auch ANTIKORRUPT meint, dass Sie damit der Rechtsstaatlichkeit, wie sie das Grundgesetz vorsieht, in den Rücken fallen.
In diesem Zusammenhang sei erinnert an den berühmtesten Richter Deutschlands, Frank Fahsel, der der Süddeutschen Zeitung schrieb:
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterrinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin jetzt im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“
ANTIKORRUPT meint, dass Richterrinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sich unabhängiger verhalten können als Richterinnen und Richter untergeordneter Gerichte (LG, OLG), die von der Exekutive (Ministerpräsidenten der Bundesländer) abhängig sind.
Richterinnen und Richter von Landes- und Oberlandesgerichten sind bekanntlich nicht frei in ihren Entscheidungen, sondern hängen am Gängelband von (oftmals korrupten) Personen aus der Politik, die über ihre Karriere entscheiden. Frank Fahsel, der bekannteste Richter Deutschlands, hat dies über Jahre hinweg zu spüren bekommen.
ANTIKORRUPT meint:
Bundesverfassungsrichterinnen und -richter sollten nicht der verlängerte Arm hochstehender Politiker oder so genannter „kirchlicher Würdenträger“ sein, sondern Anstand beweisen. Herr Harbarth, wie ist Ihre Meinung dazu?